Eignungsbewertung für die Bodenjagd (BhFK/95)

Übungstermine 2024: nach Absprache
Prüfungstermin 2024: wird noch bekannt gegeben
Schliefenanlage: wird noch bekannt gegeben

Die Bejagung des Fuchses ist aus wildbiologischer Sicht und seuchenhygienischen Gründen wie Tollwut und kleiner Fuchsbandwurm unabdingbar!

Die Ausbildung unserer Erdhunde muss gewissenhaft und an ihrem späteren Einsatz orientiert sein – dies geht nur in einer Schliefenanlage. Die Arbeit der Hunde auf dem Schliefplatz dient ausschließlich der Einarbeitung für die Naturarbeit und Überprüfung der Brauchbarkeit für die Bodenjagd. Die Bewertung wird unter Verwendung zahmen Raubwildes durchgeführt.

In dem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass die Schliefarbeit für die Füchse keine Belastung darstellt, der sie nicht gewachsen wären.

Ansprechpartner: Erwin Hinz, Obmann für das Gebrauchswesen