DNA-Programm

Sicherung der Identität durch DNA-Technologie

Wichtige Informationen für alle Zuchtwarte, Züchter und Deckrüdenbesitzer im DTK 1888 e.V.

Die Delegiertenversammlung (DV) des Deutschen Teckelklubs 1888 e.V. hat am 5. Juni 2011 beschlossen, dass von allen Teckeln, die ab dem 1. Januar 2012 in der Zucht verwendet werden (Stichtag ist der Decktag), ein DNA-Profil als Identitätsnachweis vorliegen muss (vgl. Ziffer 2.3.1 der Zucht- und Eintragungsbestimmungen Stand Juni 2011, DTK-ZEB i.d.F. 06/2011).

Außerdem hat die DV beschlossen, dass bei allen Welpen Blutproben durch den Zuchtwart oder Tierarzt entnommen und eingelagert werden müssen (vgl. Ziffer 2.3.3 DTK-ZEB i.d.F. 06/2011).

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Identifizierung von Zuchthunden mittels DNA

Wie von den meisten Rassehundezuchtvereinen bereits praktiziert, hat der DTK die Identifizierung aller Zuchthunde mittels DNA als Zuchtvoraussetzung für alle Deckakte ab dem 1. Januar 2012 eingeführt.

Alle Rüden und Hündinnen, mit denen ab 1. Januar 2012 (Decktag) gezüchtet werden soll, müssen ihre Identität mittels Blut-DNA nachgewiesen haben. Dies gilt auch für Teckel, mit denen bereits gezüchtet wurde.

Die DNA-Bestimmung wird mittels zwei bis drei Blutstropfen durchgeführt. Hierzu nimmt der Zuchtwart oder ein Tierarzt aus dem Behang des Teckels zwei bis drei Blutstropfen mit der GOcard auf. Diese ist mit Hundenamen und Chip- bzw. Täto-Nummer beschriftet, um eine eindeutige Zuordnung der Probe zum Hund zu gewährleisten.

Der Zuchtwart bzw. der Tierarzt sendet die Probe zusammen mit dem DNA-Formular an den DTK, der sie an das Labor weiterleitet.

Für einen Zuchthund entstehen folgende Kosten:

Entnahmeset: 2,00 Euro an den Zuchtwart zu entrichten
Registrierung: 1,00 Euro an den Zuchtwart zu entrichten
Identitätsbestimmung: 33,00 Euro an den DTK zu überweisen

Weitere Informationen entnehmen Sie dem „Dachshund“ Nr. 9/2011 und Nr. 11/ 2011 oder der Homepage des DTK.

Blutproben für DNA-Nachweis beim Welpen

Laut ZEB müssen alle Welpen mittels GOcard beprobt werden, die aus Würfen stammen, deren Elterntiere nach dem 31. Dezember 2011 verpaart wurden.

Hierzu werden vom Zuchtwart bei der Wurfabnahme zwei bis drei Blutstropfen aus dem Behang der Welpen entnommen und auf die GOcards aufgetragen. Die GOcards werden mit dem Namen und der Chipnummer der Welpen gekennzeichnet. Die Proben sendet der Zuchtwart zusammen mit dem Wurfeintragungsantrag an den DTK. Dieser sendet die Proben zur Einlagerung an das Labor. Der Züchter bezahlt dem Zuchtwart 3,00 Euro pro Welpe für das Entnahmeset und das Einlagern im Labor. Weitere Kosten entstehen nicht.

Möchte ein Züchter seine Welpen vom Tierarzt beproben lassen, ist das gleiche Vorgehen empfehlenswert. Die GOcards hierfür erhält er von seinem Zuchtwart. Zu einem späteren Zeitpunkt kann dann die eingelagerte Probe verwendet werden, z.B. wenn der Hund in die Zucht geht zur Erstellung eines DNA- Profils.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem „Dachshund“ Nr. 12/ 2011 oder der Homepage des DTK.

Sicherung der Abstammung

Zuchthunde, für deren Eltern bereits ein DNA-Profil erstellt wurde (ab 1.1.2012), muss vor Zuchteinsatz ein Abstammungsnachweis erbracht werden. Dieser  einmalige Nachweis ist über das Zuchtbuchamt zu erhalten, er kostet 15 Euro. Das Formular zum Abstammungsnachweis ist auf der Internetseite des DTK als Download zu erhalten. Einfacher ist es, 15 Euro auf das Konto des DTK zu überweisen und auf dem Überweisungsträger „Abstammung, Zuchtbuchnummer und Name des Hundes“ anzugeben.

Augenuntersuchung

Die Delegiertenversammlung des DTK hat beschlossen, die Augenuntersuchung auf PRA und Katarakt für die Zuchthunde abzuschaffen. Auch dieser Beschluss gilt ab sofort. Es bleibt natürlich jedem selbst überlassen seinen Hund auf freiwilliger Basis untersuchen zu lassen.

Formwert

Die Delegiertenversammlung des DTK hat eine Änderung der ZEB beschlossen. Ab 1. Juli 2013 müssen Hunde, die zur Zucht verwendet werden, eine zuchtzulassende Formwertnote, vergeben auf einer DTK – Zuchtschau nachweisen. Eine Formwertnote, die auf einer Ausstellung errungen wurde, wird zukünftig nicht mehr anerkannt. Für Hunde, die bereits in der Zucht stehen, besteht Bestandsschutz. Sie müssen, auch wenn sie früher ihren Formwert auf einer Ausstellung errungen haben, nicht mehr vorgestellt werde.

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DNA-Formular des DTK
Anleitung zur GOcard
DTK-ZEB, Fassung 2019